(aus einem Brief an Prof. Keller, Genf, November 1933)
“Barmen schweigt zur Judenfrage, obgleich der Arierparagraf bereits 1933 in der Thüringer Kirche und von der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union übernommen worden war: Personen nichtarischer Abstammung oder solche, die mit einer Person nichtarischer Abstammung verheiratet sind, waren, sofort und künftig vom Dienst als Pfarrer und Kirchenbeamter ausgeschlossen. Zwar wurde dem widersprochen und die Gültigkeit des Paragrafen war wiederholt in Frage gestellt, aber 1934 stand die Entscheidung an.
Damals verließ der schlesische Frauenhilfspfarrer Friedrich Forell Breslau und ging nach Österreich, nach Frankreich und schließlich den USA. Sein Sohn hat in seinem Grußwort beim Lutherforschungskongress in Erfurt 1983 ausgesprochen, was das für die Familie bedeutete. Und sie konnte sich noch rechtzeitig retten! Andere dann nicht mehr. Es war eine Form von Bitte um Annahme der Rehabilitation, auch eine Bitte um Vergebung, dass unsere Kirche vor mehr als 20 Jahren das Erholungsheim der Inneren Mission in Görlitz-Biesnitz ‘Friedrich-Forell-Haus’ nannte.”
(Bischof Dr. Hans-Joachim Wollstadt
Vortrag vor der Görlitzer Provinzialsynode 1984:
“Die Kirche - Gemeinde von Brüdern und Schwestern”)
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